(NEU) Das revidierte Energierecht des Kantons Bern und sein Vollzug in der Praxis
Am 1. Januar 2023 ist im Kanton Bern das revidierte Energierecht (Energiegesetz, Energieverordnung) in Kraft getreten. Die Revision hat Auswirkungen auf den Vollzug durch die Gemeinden.
Für Neubauten gelten neue Anforderungen und Möglichkeiten. Für Bestandsbauten gelten beim Heizungsersatz eine Meldepflicht und allfällige Anforderungen. Für Gemeinden gelten ergänzte und angepasste Kompetenzen. Der Fokus der Änderungen liegt bei der Reduktion des Energieverbrauchs, der CO2-Reduktion und der Versorgungssicherheit.
Abgerundet wird das Seminar durch weitere Themen aus dem Bereich Energie (Ausbau der erneuerbaren Energien, Energie- und Klimadatenplattform).
Am Seminar werden insbesondere folgende Punkte behandelt:
- Übersicht über die revidierten Rechtsgrundlagen
- Gemeindekompetenzen für kommunale Energievorschriften (Art. 10-17 KEnG, Art. 3-8a KEnV)
- Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (Art. 42 KEnG, Art. 30 KEnV)
- Wärmeerzeugerersatz (Art. 40a KEnG, Art. 20a KEnV)
- Ausbau der erneuerbaren Energien/Überblick: Alpine Photovoltaikanlagen, Richtlinie „Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien“)
- Energie- und Klimadatenplattform des Kantons Bern / Nutzen für die Gemeinden (Online-Tool, Datengrundlage GWR)
- Beantwortung von Fragen aus dem Plenum
Fragen: Zu den einzelnen Themenbereichen können die Teilnehmenden vor dem Seminar unter ‘info@kpgbern.ch‘ schriftlich Fragen einreichen, welche am Seminar beantwortet werden.
Datum / Zeit
Ort
Gemeindesaal "Schlossgut", Schlossstrasse 8, 3110 Münsingen
Kursleitung
Seminarleiter:
- Adrian Mauerhofer, Geschäftsleiter KPG Bern
Koreferentinnen / Koreferenten:
- Christian Glauser, Abteilungsleiter Energie, Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE)
- Imelda Greber, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Gebäude (AUE)
- Deborah Wettstein, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bereich Energieplanung (AUE)
- Martin Schmidt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bereich Gebäude (AUE)